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Auslandsjahr

Hier sind Sie richtig, wenn Sie für Ihr Kind einen privat initiierten Auslandsaufenthalt in Betracht ziehen.

Im Folgenden möchten wir Sie über die dafür nötigen Schritte informieren:

1. Bitte lesen Sie unsere Checkliste zur Vorbereitung des Auslandsaufenthalts.

2. Nach erfolgter Rücksprache mit der Klassenleitung stellen Sie bitte möglichst bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung an der Auslandsschule den Antrag auf Auslandsaufenthalt über das Sekretariat (sekretariat@raph-hd.de) an Herrn Englert.

3. Sollte Ihnen schon eine Aufnahmebestätigung der ausländischen Schule vorliegen, reichen Sie diese bitte zusammen mit dem Antrag ein. Liegt die Bestätigung zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht vor, reichen Sie diese bitte so bald als möglich, aber deutlich vor der geplanten Ausreise, nach.

Ohne die Aufnahmebestätigung mit genauem Zeitraum, kann keine Genehmigung erfolgen, da für die Dokumentation der Schulpflicht ein lückenloser Schulbesuch erforderlich ist.

4. Liegt der Auslandsaufenthalt in der 10. Klasse, muss dem Antrag auch bereits der Kurswahlbogen für die Oberstufe (nach Rücksprache mit der Oberstufenberatung) hinzugefügt werden.

5. Sobald alle Unterlagen vorliegen, wird der Antrag intern geprüft und kann dann von Herrn Englert genehmigt werden.

6. Zur Dokumentation der Schulpflicht legen Sie bitte nach der Rückkehr an die St. Raphael Schulen den Nachweis über die Beschulung im Ausland vor.

Das Antragsformular und die Checkliste finden Sie hier:
Weitere Hinweise:
  • Der Schulplatz bleibt Ihrem Kind selbstverständlich erhalten.
  • Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwands kann der Schulbeitrag erst ab einem Aufenthalt von 6 Monaten ausgesetzt werden.
  • Der in Deutschland versäumte Unterrichtsstoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
  • Die St. Raphael Schulen übernehmen keine Verantwortung für das Gelingen des Wiedereinstiegs, beraten aber bei Wiederkehr gerne, ob der Verbleib in der Klassenstufe sinnvoll ist oder ob die Klasse besser wiederholt werden sollte.

Sonderfall Latinum

Sofern der Auslandsaufenthalt für die 10. Klasse (am Gymnasium) geplant und der gleichzeitige Erwerb des Latinums angestrebt wird, gelten hierfür folgende Voraussetzungen:

  • Auslandsaufenthalt im ersten Halbjahr:
    Versetzung in die Kursstufe und (mindestens) die Note 4 („ausreichend“) im Fach Latein
  • Auslandsaufenthalt im zweiten Halbjahr:
    (mindestens) die Note 3+ (2,75) im Fach Latein in der Halbjahresinformation
  • Eine Feststellungsprüfung im Fach Latein (bestehend aus schriftlichem und mündlichem Teil), muss mit (mindestens) der Note 4 („ausreichend“) bestanden werden,
    • wenn der Auslandsaufenthalt die gesamte Klasse 10 betrifft,
      oder
    • wenn er im zweiten Halbjahr stattfindet und in der Halbjahresinformation nicht (mindestens) die Note 3+ erreicht wurde.

Wir wünschen Ihrem Kind einen unvergesslichen Aufenthalt an der gewünschten Auslandschule und freuen uns auf ein Wiedersehen voller positiver Erfahrungen!

Termine

Sa, 20.04.2024
- Sa, 27.04.2024
Finnland-Austausch bei uns
Do, 02.05.2024
Theateraufführung Mittelst.
Fr, 03.05.2024
Homeschoolingtag für Kl. 5 bis KS1
Fr, 03.05.2024
Theateraufführung Mittelst.
Do, 09.05.2024
HIMMELFAHRT
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